17.12. - Sylt: Einkaufen am Sonn- und Feiertag

Bis einschließlich 08. Januar 2019 ist es wieder möglich, an Sonn- und Feiertagen einzukaufen. Grund dafür ist die Sonderregelung ab dem 17. Dezember und die in Kraft tretende Bäderregelung der Gemeinde Sylt. So ist es Interessierten gestattet, die Einzelhandelsgeschäfte im Zeitraum von 11 bis 17 Uhr wieder aufzusuchen, außer am Heiligabend, dort dürfen Geschäfte nur bis 14 Uhr öffnen. Am ersten Weihnachtsfeiertag bleiben Geschäfte geschlossen. Die nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Neujahrstag folgenden Sonntage haben Geschäfte bis zum Sasionstart am 15. März dann wieder geschlossen.

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