07.12. - Tinnum: Medienrat bestätigt Beteiligungsveränderung bei Syltfunk als medienrechtlich unbedenklich
In seiner jüngsten Sitzung bestätigte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (kurz: MA HSH) eine Beteiligungsveränderung bei der Sylt Funk Mediengesellschaft mbH für medienrechtlich unbedenklich. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor. Geplant ist die vollständige Übernahme der Geschäftsanteile von Syltfunk
durch ein neues Konsortium.Vor dem Hintergrund des seit dem 01. Dezember laufenden
Insolvenzverfahrens bei Syltfunk genehmigte die MA HSH die vollständige
Übertragung von Zulassung und Zuweisung des Hörfunkvollprogramms
„Syltfunk“ auf das neue Konsortium, dass sich wiefolgt darstellt:
30,30 Prozent trage die Hannover Radio GmbH
30,30 Prozent die Klambt Medien GmbH
26,52 Prozent die FB Besitz GmbH & Co. KG
und 12,88 Prozent die Heise Medien GmbH.
Drei Konsortiumsmitglieder sind zugleich unmittelbar beziehungsweise mittelbar an der Antenne Sylt GmbH & Co. KG beteiligt, die über eine bundesweite Zulassung der MA HSH für das Hörfunkvollprogramm „Antenne Sylt“ verfügt.
30,30 Prozent trage die Hannover Radio GmbH
30,30 Prozent die Klambt Medien GmbH
26,52 Prozent die FB Besitz GmbH & Co. KG
und 12,88 Prozent die Heise Medien GmbH.
Drei Konsortiumsmitglieder sind zugleich unmittelbar beziehungsweise mittelbar an der Antenne Sylt GmbH & Co. KG beteiligt, die über eine bundesweite Zulassung der MA HSH für das Hörfunkvollprogramm „Antenne Sylt“ verfügt.
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