Langeneß: Lore im Fadenkreuz
In einem vierjährigen Streit um die private Nutzung der Lorenverbindung von Dagebüll nach Langeneß, soll am 21. August ein Urteil gefällt werden. Dies gab das Verwaltungsgericht Schleswig bekannt. Zu jener Zeit hatte sich ein Privatgrundstückbesitzer aus Hamburg darüber beschwert, dass er die Lore nicht nutzen dürfe, da er, wie die Gemeinde schildert, nur Zweitwohnungsbesitzer auf der Hallig sei. Die private Nutzung stünde nur Halligbewohnern zu, so die Gemeinde weiter. Die Lorenverbindung wurde für die private Nutzung vom LKN.SH lizensiert und ist existenziell für das Überleben der unwirtlichen Natur bereitgestellt worden. Rund 50 Gefährte pendeln zwischen Festland und Hallig.
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