Westerland: Bund verklagt Gemeinde Sylt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz: BImA) hat die Gemeinde Sylt angeklagt. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor. Weil die Halle 28 auf dem Flughafengelände in Tinnum entgegen anders lautender Vereinbarungen des Kaufvertrages von März 2008 weiter vertragswidrig genutzt würde und nicht abgerissen wurde nach einem mehrheitlich beschlossenen Bürgerentscheid, fordert die BlmA eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro. Weiter heisst es, das die Gemeinde diese Zahlungsforderung verweigere. Ob wirklich eine Zahlungsverpflichtung besteht, wird nun gerichtlich geklärt.

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