Nordfriesland: Feuerwerk zünden

Ab dem 29. Dezember beginnt der offizielle Verkauf von Feuerwerkskörpern im Sendegebiet. Das anzünden ist jedoch nur eingeschränkt erlaubt. So haben die Nordseeinseln Amrum und Sylt ein Verbot für die gesamte Insel ausgesprochen. Auf Föhr ist das anzünden nur an markierten Strandabschnitten erlaubt, auf den Halligen muss mindestens eine Entfernung von 300 Metern zu den Warften eigehalten werden. Auf dem Festland ist das Abfeuern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ebenfalls untersagt. Personen, die sich nicht an das Verbot halten können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.


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