Leck: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu Silvester
Zum Jahreswechsel 2017/ 2018 ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerkskörpern im gesamten Gebiet Südtondern in einem Umkreis von 200 Metern zum nächsten reet-/ oder strohgedeckten Gebäuden verboten, wie die Gemeinde Leck erst kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt gab. Dadurch soll verhindert werden, dass durch das Abbrennen von pyro-technischen Gegenständen Brände in der Nähe bzw. an Reet-/Strohdachgebäuden verursacht werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind. Auf den nordfriesischen Inseln ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern komplett verboten. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldstrafen bestraft, heißt es weiter.
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