Sylt: Dauerwohnen und Ferienwohnungen

Am 18. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, eine Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen in Sondergebieten zu erlauben. Eine Eigentümerin verlangte in einem speziellen Verfahren, ihrer Wohnung auf Sylt als Ferienwohnung zu gestatten, wie der Fernsehsender SYLT1 berichtet. Diese erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht in Schleswig ab, Grund dafür sei ein 2012 erlassener Bebauungsplan. Die Baunutzungsverordnung verbiete jedoch nicht, das dauernde Wohnen und die Nutzung von Ferienwohnungen in einem Sondergebiet wie geschehen zu kombinieren. Dauerwohnen und Ferienwohnungen sind, wenn die Nutzung in einem räumlich- funktionalen Zusammenhang stehen, nicht unvereinbar.


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